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Willkommen auf der Seite für häufig gestellte Fragen (FAQ). Unten finden Sie
Antworten auf die häufigsten Fragen von Besuchern dieser Website.
Falls Sie zu Ihrer Fragen keine Antwort auf dieser Seite finden, senden Sie uns
eine E-Mail unter office@xtrace.at
oder rufen Sie uns unter 01/367 53 18 an.
1. In welchen Bereichen können Sie mir helfen?
Wir bieten Ihnen Lösungen für Probleme rechtlicher, partnerschaftlicher
oder geschäftlicher Art.
Auch im Sicherheitsbereich sind wir tätig und spezialisiert auf den Personenschutz.
Wir haben die Strategien und Möglichkeiten zur Erreichung des Auftragszieles!
Profitieren Sie von unserer Erfahrung!
2. Wieviel kostet ein Detektiv oder Personenschützer?
Grundsätzlich werden unser offizieller Stundensatz,
Kilometergeld und Spesen verrechnet.
Es können auftragsabhängige Honorarvereinbarungen oder Pauschalsätze
getroffen werden.
Das Formular für Auftragserteilung und Honorarvereinbarung sowie unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen können Sie herunterladen indem Sie
» hier klicken.
3. Ist die Erstberatung unverbindlich und kostenlos?
Ja, die Erstberatung ist für Sie unverbindlich und kostenlos.
4. Was muss geschehen, damit Sie mir helfen können?
Bei einer kostenlosen Erstberatung wird das weitere Vorgehen besprochen und festgelegt.
Es werden Ihnen mehrere Lösungsvorschläge unterbreitet,
wobei der für Sie optimale mit höchster Kompetenz in die Tat umgesetzt
wird.
Sie müssen bereit sein, alle auftragsrelevanten Informationen zur Verfügung
zu stellen.
5. Wie werden streng vertrauliche und geheime Informationen behandelt?
Diskretion ist eine Maxime unseres Unternehmens und darüber hinaus sind wir
an eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gebunden!
6. Arbeiten Sie ausschließlich in Österreich?
Wir sind Mitglied im weltweit größten Detektivverband, der World Association
of Detectives und anderer Netzwerke, wodurch wir auch außerhalb Österreichs
ein bestmögliches Service für unsere Kunden bieten können.
7. Sind Detektivkosten einforderbar?
Detektivkosten sind Rechtsverfolgungskosten, für die das
Verursacherprinzip gilt. Sie sind wie Kosten für Rechtsanwälte und Sachverständige
gegen die Person regressierbar, die sie durch ihr Verhalten verursacht hat.
8. Wie wird der Bericht eines Berufsdetektivs vor Gericht bewertet?
Als unabhängige Zeugenaussage.
9. Wie kann man mit Ihnen in Kontakt treten?
Rufen Sie uns an, schreiben Sie eine e-mail oder füllen Sie unser Kontaktformular
aus.
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